Feuerwehr Isselburg – Pflichtaufgaben

Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 benennt die Gemeinde als Aufgabenträger für den Brandschutz und die Hilfeleistung als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.

Ziel ist es zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten:

1. bei Brandgefahren (Brandschutz),

2. bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und

3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).

(Katastrophenschutz → Kreise und kreisfreie Städte)

Abwehrender Brandschutz

Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung. Des weiteren kann die Feuerwehr der Gemeinde zur überörtlichen Hilfe landesweit herangezogen werden.

Vorbeugender Brandschutz

Die Gemeinde beteiligt die Feuerwehr an den Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz. In das abzudeckende Spektrum fallen für die Feuerwehr vielseitige Aufgaben:

• Erstellung eines Brandschutzbedarfsplan

• Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung

• Unterstützung bei der Durchführung von Brandverhütungsschauen

• Brandsicherheitswachen

• Förderung des Unterhalt einer Jugendfeuerwehr

Regelmäßige Ausbildung und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr gehören zur Pflichtaufgabe in dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes.

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